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Bewertung des Grundvermögens

Die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Seit dem 01.01.2023 gelten insoweit neue Regelungen, die mit dem JStG 2022 verabschiedet und durch das JStG 2024 ergänzt worden sind. Dabei ist das Bewertungsgesetz umfassend überarbeitet und an die Bewertungsregelungen der Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst worden. 

Der Gesetzgeber räumt unverändert die Möglichkeit ein, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen. Die Finanzverwaltung fordert künftig – unabhängig vom Inhalt des Gutachtens - auch einen Nachweis einer hinreichenden Qualifizierung. Hierzu hat die Finanzverwaltung gleich lautende Erlasse verabschiedet, nach denen ein nachträglich erzielter Kaufpreis zur rückwirkenden Berichtigung führen kann. Zudem lässt das JStG 2024 den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts auch bei der Grundsteuer (Bundesmodell) zu. Die Finanzverwaltung hat dies in 2025 mit gesonderten Anwendungserlassen erläutert, die wichtige Hinweise für einen erfolgreichen Nachweis enthalten.

Das Seminar erläutert anschaulich, welche Regelungen im Einzelnen maßgebend sind.

Themenübersicht

1. Umfang des Grundvermögens

2. Bewertung von unbebauten Grundstücken

3. Vergleichswertverfahren
  • Maßgeblichkeit von Vergleichsfaktoren
  • Bedeutung eines einzelnen Kaufpreises

4. Ertragswertverfahren
  • Ermittlung des Gebäudeertragswerts
  • Kapitalisierung des Gebäudereinertrags
  • Differenzierung und Indizierung der Bewirtschaftungskosten
  • Bestimmung des Liegenschaftszinses

5. Sachwertverfahren
  • Ermittlung des Gebäudesachwerts
  • Alterswertminderungsfaktor
  • Regionalisierungsfaktor
  • Jährliche Baupreisindizes
  • Brutto-Grundfläche

6. Änderungen durch das JStG 2022
  • Maßgeblichkeit der Grundstücksmarktberichte
  • Auswirkungen des gesetzlichen Liegenschaftszinssatzes
  • Hinweis: Neue Bewertung in Erbbaurechtsfällen
  • Hinweis: Neue Bewertung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

7. Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts
  • Qualifikation von Sachverständigen
  • Kaufpreis als Nachweis
  • Rückwirkende Berichtigung möglich
  • JStG 2024 und Besonderheiten bei der Grundsteuer