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Grunderwerbsteuer bei Share Deals und Umwandlungen

Die grunderwerbsteuerliche Behandlung von Share Deals und Umwandlungsvorgängen gehört wohl zu den komplexesten und haftungsträchtigsten Bereichen in der Steuer- und Transaktionspraxis. Nicht(ordnungsgemäß) angezeigte Anteilsübertragungen, unbedachte Veränderungen in der Beteiligungskette oder die „falsche“ Übertragungsrichtung können sehr schnell erhebliche grunderwerbsteuerliche Belastungen zur Folge haben. Hinzu kommen zahlreiche aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie neue (und verschärfte) Prüfansätze der Finanzverwaltung, die selbst erfahrene Berater:innen vor große Herausforderungen stellen.
Im Seminar soll Ihnen daher der rechtssichere Umgang mit den steuerauslösenden Erwerbstatbeständen (insbesondere § 1 Abs. 2a ff. GrEStG) sowie die Reichweite der Steuervergünstigungen (insbesondere §§ 5, 6 und 6a GrEStG) vermittelt werden. Überdies erhalten Sie wertvolle Hinweise zu Gestaltungsansätzen und zur Vermeidung von klassischen Fallstricken.
Aktuelle Entwicklungen bis zum Seminartermin werden selbstverständlich berücksichtigt.
*Die Teilnahme an diesem Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater Restrukturierung und Unternehmensplanung von 3 Zeitstunden geeignet.



Themenübersicht

Darstellung und Reichweite der Ergänzungstatbestände § 1 Abs. 2a, 2b, 3 und 3a GrEStG
  • Unmittelbare und mittelbare Veränderungen im Gesellschafterbestand
  • Steuerbarkeit der Verlängerung oder Verkürzung einer Beteiligungskette
  • Auswirkungen der neuen Grundsätze des BFH: „horizontale Ebenenbetrachtung“ bei KapG <> „vertikales Durchschauen“ bei PersG
Haftungsrisiken beim Share Deal
  • Doppelte GrESt durch Verletzung der Anzeigepflichten (Signing-Closing-Problematik)
  • Doppelte GrESt durch Mehrfachzurechnung von Grundstücken in Beteiligungsketten(taugliche Abhilfe durch § 1 Abs. 4a GrEStG?)
Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen und Umstrukturierungen
  • Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Anwachsung & Co. im Lichte der GrESt
  • Nutzung der §§ 5, 6 und 6a GrEStG
  • Aktuelle Entwicklungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Konzernklausel (§ 6aGrEStG)