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Die Familiengesellschaft als Gestaltungsmodell für Unternehmer und vermögende Privatleute

Mit einer Familiengesellschaft lassen sich eine Reihe von Vorteilen für Unternehmer und vermögende Privatleute erreichen:
  • Das Familienvermögen kann dauerhaft zusammengehalten werden
  • Die Kinder können frühzeitig in die Verantwortung genommen und an das Geschäftsleben herangeführt werden
  • Durch die Beteiligung an den Erträgen können Grundfreibeträge und Progressionsvorteile ausgenutzt werden, sodass die Gesamtsteuerbelastung durch ein „Familiensplitting“ sinkt
  • Das Studium / die Ausbildung kann aus eigenen (nicht oder allenfalls gering versteuerten) Einnahmen der Kinder bestritten werden – und nicht aus hoch versteuerten Einkünften der Eltern
  • Zukünftige Wertsteigerungen des Familienvermögens werden bei den Kindern realisiert und unterliegen später nicht mehr der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Streitigkeiten im Erbfall oder bei lebzeitigen Schenkungen können durch die Bündelung des Vermögens vermieden werden, indem alle Kinder gleichberechtigt einen Teil von „allem“ erhalten

Gründe genug, sich im Rahmen dieses Beraterseminars mit den Vorzügen einer Familiengesellschaft sowie den rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen näher zu befassen.
*Die Teilnahme an diesem Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater Vermögens- und Finanzplanung von 3 Zeitstunden geeignet.



Themenübersicht

  • Bestimmung der relevanten Zielsetzungen aus Mandantensicht
  • Steueroptimierte Übertragung von Vermögen auf die Gesellschaft
  • Wahl der „richtigen“ Rechtsform
  • Klassische Steuerklauseln in Übertragungs- und Gesellschaftsverträgen
  • Gestaltungsmöglichkeiten zur gewünschten Gewinnverwendung und Gewinnverteilung (inkongruente Gewinnverwendung und disquotale Gewinnausschüttungen)
  • Gestaltungsoption „disquotale Einlage“ – Vermeidung eines schenkungsteuerbaren Vorgangs zur steueroptimierten Nachfolge bei umfangreichem Vermögen
  • Steueroptimierte Beteiligung von Kindern an der Gesellschaft
  • Gestaltungen zur Verlagerung von Einkünften auf die Kinder
  • Umgang mit minderjährigen Kindern / Gestaltungsoption Zuwendungspflegschaft