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Flexworking – Moderne Arbeitsmodelle 2026

Das mobile Arbeiten (z.B. Homeoffice) – egal ob im Inland oder Ausland ist spätestens seit einigen Jahren unzertrennbar mit der Arbeitswelt verbunden. Aber Vorsicht, es gibt vielfältige Besonderheiten und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke bei der Abrechnung von Remote Work und den anderen Arten der Telearbeit. Arbeitgeber, Steuerberater und Abrechnungsstellen sollten die sozial-versicherungsrechtlichen Risiken kennen und richtig anwenden können. Am 1.7.2023 traten im multilateralen Rahmenabkommen im Bereich der Sozial-versicherung bei grenzüberschreitendem Homeoffice Änderungen in Kraft. Um den geänderten Arbeitsmustern Rechnung tragen zu können, besteht nun die Möglichkeit, auf Grundlage des multilateralen Rahmenübereinkommens bei grenzüberschreitender Telearbeit unter bestimmten Voraussetzungen im Wohnstaat bis zu 49,99 Prozent der Gesamtarbeitszeit in Form von Telearbeit zu erbringen und dennoch dem Sozialversicherungsrecht des Mitgliedstaats zu unterliegen, in welchem der Arbeitgeber ansässig ist.

Der Referent gibt Ihnen online einen kurzen Überblick über die Rechtslage, damit Sie erkennen können, ob die Voraussetzungen für ein sozialversicherungs-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis erfüllt werden oder ob es Fallstricke gibt.
Themenübersicht

  • Wie entwickelt sich die Nachfrage bei Arbeitgebern und Beschäftigten zum zeitflexiblen und ortsunabhängigen Arbeiten in Zukunft?
  • Arbeitsrechtliche Bestimmungen (z.B. bei Arbeitszeit)
  • Arbeiten im inländischen Homeoffice (Remote Work) in unterschiedlichen Bundesländern
  • Arbeiten im Ausland (= cross-border Remote Work) innerhalb und außerhalb der EU
  • Auswirkungen des Tätigkeitsortes auf die Entgeltabrechnung (Feiertage, Zuschläge usw.)
  • Mobiles Arbeiten: Feiertagsshopping (Arbeitspflicht oder bezahlte Freistellung)
  • Mobiles Arbeiten: Wegfall der Rechtskreiszuordnung (Ost/West)
  • Mobiles Arbeiten: Sonderfall Sachsen bei der Pflegeversicherung
  • Abrechnungstechnische Besonderheiten (z.B. A1-Bescheinigung)
  • Fragen der Teilnehmenden