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VZ 2025 kompakt: Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und andere Privatpersonen mit Überschusseinkünften

Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2025 für Privatpersonen mit Überschusseinkunftsarten sind eine Reihe von steuerrechtlichen Änderungen zu beachten, die ab dem Veranlagungszeitraum 2025 in Kraft getreten sind. Das gilt nicht nur für Gesetzesänderungen sondern auch für Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes sowie für aktuelle Verwaltungsanweisungen. Dabei ist stets im Blick zu halten, ab wann welche (Neu-) Regelung anzuwenden ist.

Das Seminar informiert über die für die Erstellung der Einkommensteuererklärung 2025 erforderlichen Regelungen und unterstützt bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2025 für Privatpersonen, insbesondere Arbeitnehmern mit und ohne andere Überschusseinkünfte.

Gegenstand des Vortrags sind auch die Vordrucke, die die Einkommensteuer-erklärung dieses Mandantenkreises umfassen, wie Anlage N, Anlage V, Anlage KAP, Anlage R und weitere. Die Änderungen innerhalb der Vordrucke werden ausführlich dargestellt.
In einer umfangreichen Arbeitsunterlage werden die Themen ausführlich erläutert. Die Veranstaltung ist für Steuerberater und deren Mitarbeiter besonders geeignet.

Themenübersicht

I. Vorstellung der Steuererklärungsvordrucke samt Änderungen
  • Grundsätzliches
  • Anlage N
  • Anlage V
  • Anlage KAP
  • Anlage R
  • Sonstige Vordrucke

II. Einschlägige Gesetzesänderungen für 2025
  • Jahressteuergesetz 2024
  • Steuerfortentwicklungsgesetz
  • Postrechtsmodernisierungsgesetz
  • Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
 
III. Aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen betreffend Überschusseinkunftsarten von Privatpersonen

Die Themen des Seminars werden um die aktuellen steuerlichen Entwicklungen bis zum Redaktionsschluss noch ergänzt.