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Arbeitskreis Junge Steuerberater


 
Neuwahl zum Vorstand des Arbeitskreises
Gemäß der AK-Geschäftsordnung sind Neuwahlen zum Vorstand des Arbeitskreises alle vier Jahre durchzuführen.
Die Mitglieder des Arbeitskreises können bereits vorab schriftliche Wahlvorschläge zum Vorsitz und zu den beiden Stellvertretern/Stellvertreterinnen unterbreiten. Diese sind zu senden an: mitglieder@stbverband-koeln.de
 

 
Um planen zu können, bitten wir Sie, sich bis zum 15. Januar 2026 bei der Geschäftsstelle des Verbandes anzumelden.
Themenübersicht

Vortrag Johann-Nikolaus Karstens, Rechtsanwalt:
 
Strafrechtliche Grenzen steuerlicher Beratung
Spätestens in einer Betriebsprüfung oder in einem bei dem Mandanten eingeleiteten Steuerstrafverfahren stellt sich für den steuerlichen Berater die Frage, ob dieser auch strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten hat. Ob Steuerhinterziehung durch Unterlassen oder sogar durch Beihilfe, die Abwehrstrategie des Mandanten wird häufig die sein, sein Verhalten in Teilen oder in Gänze auf den steuerlichen Berater zu übertragen. Da hier in der jüngeren Rechtsprechung relevante Urteile gefallen sind, gilt es hier, die eigene rechtliche Absicherung zu gewährleisten. Spezielles Augenmerk wird auf folgende Themen gelegt:
 
1.    Offenlegungspflicht bei kritischem Sachverhalt insb. Steuergestaltungen
2.    Strafbarkeit von Steuerberatern Wer „macht Angaben“ bei ELSTER-Übermittlung über Beraterzertifikat?
3.    Strafbare Beihilfe durch (fehlerhafte) Rechtsauskünfte