LIVE-WEBINAR
Mittwoch
13 | 05 | 26
von 10:00 - 13:00 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- RA FAStR Dr. Jörg Alvermann
- RA Dr. Oliver Cremers
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
190,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Beratung und Kontakt
Sarah Ostrowski
Tel. 02203 993215ostrowski@stbverband-koeln.de
Besteuerung der Berufsverbände
Die Betreuung von Verbänden ist ein stetig wachsendes Feld der Beratungspraxis. Die Besteuerung der Berufsverbände weist wesentliche Besonderheiten gegenüber dem Gemeinnützigkeitsrecht auf.
Das Webinar gibt einen Überblick über die wichtigen Besteuerungs- und Praxisfragen. Behandelt werden unter anderem Fragen zur Sphärenabgrenzung, zur steuerlichen Behandlung der Beiträge, zu wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, zu Ausgliederungen sowie zu Umsatzsteuerproblemen. Die Referenten stellen anhand von Praxisbeispielen die typischen Problemfelder vor.
Themenübersicht
I. Satzung und Erscheinungsformen
1. Rechtsformen
2. Unselbstständige Einrichtungen und Untergliederungen
3. Vereinsrechtliche Probleme
4. Vergütung der Verbandsorgane
II. Steuerbegünstigung als Berufsverband
1. Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG
2. Systematik der Besteuerung
3. Abgrenzung zum gemeinnützigen Verband, Unterschiede in der Besteuerung
5. Schädliche wirtschaftliche Betätigungen? - Aktuelle Rechtsprechung
III. Laufende Ertragsbesteuerung
1. Abgrenzung ideeller Bereich - Vermögensverwaltung - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
2. Steuerfragen bei Veranstaltungen
3. Vermietung und Verpachtung
4. Praxisprobleme bei Verlusten
5. Kapitalertragsteuer
IV. Spenden und Sponsoring
1. Schädliche Gegenleistungen, Abgrenzungsfragen
2. Ertragsteuerliche Behandlung
3. Umsatzsteuer
V. Steuerliche Behandlung der Mitgliedsbeiträge
1. Echte und unechte Beiträge
2. Umsatzsteuer - aktuelles BFH-Urteil
VI. Tochtergesellschaften
1. Ausgliederung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben - Vor- und Nachteile
2. Praxisbeispiele Fortbildungs-GmbH
3. Typische steuerliche Streitfälle
4. Verdeckte Gewinnausschüttungen