LIVE-WEBINAR
Freitag
06 | 03 | 26
von 09:00 - 10:30 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- StB RA FAStR Dipl.-Fw. Nico Schley
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
120,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Beratung und Kontakt
Sarah Ostrowski
Tel. 02203 993215ostrowski@stbverband-koeln.de
Die Reform der Grunderwerbsteuer bei Share Deals – Aktueller Gesetzentwurf vom 14.01.2026
*** Vermeidung der doppelten GrESt bei Immobilien-Share-Deals (Signing-Closing-Problematik) ***
Mit dem aktuellen „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ vom 14.1.2026 nimmt sich der Gesetzgeber dem vermutlich größten Praxisproblem der Grunderwerbsteuer an: dem Risiko der doppelten Grunderwerbsteuer infolge der Verletzung der Anzeigepflichten bei Immobilien-Share-Deals (sog. Signing-Closing-Problematik).
Der Entwurf sieht einen vollständigen Paradigmenwechsel bei der Besteuerung von Share Deals vor, indem die bislang nachrangigen § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG den bisher vorrangigen § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG vorgehen sollen.
Die Rechtsfolgen der geplanten Änderungen gehen weit über die Entschärfung der Signing-Closing-Problematik hinaus. So haben sie z.B. unmittelbare Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der personenbezogenen Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 3 bis Nr. 7 GrEStG und die Vergünstigungen des § 5 GrEStG bei der Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften, die seit dem 1.7.2021 wegen der vorrangigen Geltung des § 1 Abs. 2b GrEStG nicht mehr in Anspruch genommen werden konnten.
In dem Seminar werden die geplanten Änderungen und deren Auswirkungen für die Praxis anhand von Beispielen dargestellt.
Themenübersicht
- Kritische Würdigung der geplanten Änderungen des GrEStG
- Vermeidung der doppelten Grunderwerbsteuer bei der Verletzung von Anzeigepflichten (Signing-Closing) <> Ausweitung der gesamtschuldnerischen Haftung und der Anzeigepflichtigen
- Positiver Nebeneffekt: Beseitigung der „Kollateralschäden“, die mit der Einführung des § 1 Abs. 2b GrEStG verbunden waren
- Inanspruchnahme der personenbezogenen Steuerbefreiungen des § 3 GrEStG
- Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen des § 5 GrEStG
- Noch bestehender Anpassungsbedarf im weiteren Gesetzgebungsverfahren
- Praktische Auswirkungen auf aktuell anstehende Anteilsübertragungen