LIVE-WEBINAR
Mittwoch
14 | 10 | 26
von 09:00 - 12:00 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- KK-Bw. Bernd Dondrup
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
190,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Beratung und Kontakt
Sarah Ostrowski
Tel. 02203 993215ostrowski@stbverband-koeln.de
Künstlersozialversicherung: Die Künstlersozialabgabe für Unternehmer (KSVG / KSA)
- KSA im Fokus bei Betriebsprüfungen der DRV 2026
An den Beiträgen zur Sozialversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten müssen sich durch die betriebliche Künstlersozialabgabe alle Unternehmen beteiligen, die künstlerische oder publizistische Leistungen für betriebliche Belange beanspruchen. Auch Unternehmen, die nur gelegentlich künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen - etwa zur Erstellung von Webseiten oder Broschüren - müssen die Künstlersozialabgabe zahlen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Verwertung solcher Dienstleistungen alleiniger oder maßgeblicher Gegenstand des Unternehmens ist. Auf die hierfür gezahlten Entgelte muss eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse abgeführt werden (2026 = 4,9 %). Da viele Unternehmen ihren Melde- und Abgabepflichten bislang aber nicht oder nur ungenügend nachgekommen sind, wurden die Kontrollen durch die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung drastisch verschärft.
Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass abgabepflichtige Entgelte korrekt erfasst und an die Künstlersozialkasse gemeldet werden. Andernfalls drohen Nacherhebungen für die letzten fünf Jahre, Säumniszuschläge und empfindliche Bußgelder.
Dieses Seminar zeigt auf, wann für die Verwertung von künstlerischen oder publizistischen Leistungen Künstlersozialabgabe abgeführt werden muss.
Themenübersicht
I. Grundsätzliches zur Künstlersozialversicherung (KSVG)
- Prüfungsschwerpunkt KSA
II. Grundsätzliches zur Künstlersozialabgabe (KSA)
- Welche Unternehmen sind abgabepflichtig?
- Typische Verwerter I Eigenwerber I Generalklausel
- Wer ist Künstler / Publizist im Sinne des KSVG?
- Bemessungsgrundlage: Welche Entgelte sind abgabepflichtig?
- Entgelt I Nebenkosten
- Welche Melde- und Aufzeichnungspflichten bestehen?
- Konsequenzen bei Verstößen gegen das KSVG
- Typische Stolperfallen
- Pflichten der Unternehmen
- Vorbereitung der Betriebsprüfung
III. Ein Blick auf die Haftung des Steuerberaters
IV. Fragen der Teilnehmenden