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Kurz und Knackig: Verpflichtung zur Ausstellung der E-Rechnung ab 01.01.2027

In Deutschland ansässige Unternehmen müssen bereits seit dem 01.01.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ab dem 01.01.2027 (für Unternehmen mit einem Umsatz von maximal 800.000 Euro ab dem 01.01.2028) besteht die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen für im Inland steuerpflichtige Umsätze an im Inland ansässige unternehmerische Leistungsempfänger. Auch wenn die Rechtslage insoweit klar ist, haben sich im Rahmen der Implementierungsphase diverse – insbesondere technische – Fragen ergeben. Im Webinar soll neben den allgemeinen Grundlagen der E-Rechnung auf aktuelle Punkte eingegangen werden.
Themenübersicht

  1. Definition der E-Rechnung
  2. Welche Umsätze unterliegen der neuen Vorschrift und welche Ausnahmen gelten?
  3. Darstellung der Funktionsweise der E-Rechnung am Beispiel der X-Rechnung und ZUGfERD-Rechnung (Erzeugung, Visualisierung, Validierung)
  4. Was erfordert die „obligatorische Empfangsbereitschaft“ seit dem 01.01.2025 und wie sind E-Rechnungen zu archivieren?
  5. Ausstellungspflicht ab 01.01.2027 – letzte Fragen und Stellschrauben
  6. Übergangsregelungen?!
  7. Welche Sanktionen drohen bei Missachtung der Vorschrift?
  8. Ausblick auf Real-Time-Reporting und E-Invoicing auf EU-Ebene (VIDA-Package)