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Die (geplante) Anpassung der Steuersätze im Umsatzsteuerrecht (ab 01.01.2027)

Die Bundesregierung plant, den Regelsteuersatz von 19 % auf 21 % und den ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 10 % zu erhöhen. Gleichzeitig soll für Lebensmittel der Steuersatz auf 0 % gesenkt werden.
Für den Unternehmer und seinen Kunden bedeutet dies je nach Branche und angebotener Leistung Vor- und/oder Nachteile. Für die Kanzlei bedeutet es auf alle Fälle viel Arbeit im Vorfeld und im Nachgang. Hier heißt es vorbereitet sein, um den Mandanten optimal begleiten zu können und Fehler bei der Erstellung von Rechnungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen zu vermeiden.
Das Webinar stellt die (geplanten) Neuregelung vor und beantwortet praxisbezogen Fragen aus Sicht der Unternehmer*innen als auch der Berater*innen und ihrer Mitarbeiter*innen.
Themenübersicht

  • Umsätze, die zukünftig unter den Null-Steuersatz fallen
  • Abgrenzungsfragen z.B. bei Mischleistungen
  • Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug
  • Behandlung von bereits ausgegebenen Gutscheinen und erhaltenen Vorauszahlungen
  • Besonderheiten in der Gastronomie?
  • „Sicherung“ der alten Steuersätze in 2026
  • Wichtiges zur Rechnungsstellung z.B. im Baugewerbe und bei Anzahlungsgeschäften

Auf der Grundlage des Webinars sollen Unternehmer*innen und Berater*innen in die Lage versetzt werden, die notwendigen Schritte bis zum 1. Januar 2027 intern umzusetzen.