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Umsatzsteuerliche Organschaft

Viele haben es bereits erlebt… Der Außenprüfer kommt oder es findet ein Beraterwechsel statt und auf einmal ist die umsatzsteuerliche Organschaft ein Thema. Häufig dann nicht nur für die Zukunft, sondern die Organschaft existierte bereits lange unerkannt von allen Beteiligten. Dann heißt es Vorjahre berichtigen, Steuererstattungen und – nachzahlungen (ggf. zuzüglich Zinsen) managen, sowie interne Abläufe im Unternehmen verändern und steuerliche Parameter überdenken.

Hauptgrund hierfür ist die Tatsache, dass eine umsatzsteuerliche Organschaft (ungewollt) durch die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen entsteht, ohne das man es oft bemerkt. Und bis zur (geplanten) erklärungsabhängigen Organschaft ab 01.01.2029 ist es noch etwas hin. Dabei kann die umsatzsteuerliche Organschaft durchaus auch Chancen bieten.
Aber selbst wenn die Organschaft gewollt ist … dann kommt die Rechtsprechung der letzten Jahre, deren Umsetzung durch den Gesetz- und Richtliniengeber gefühlt Jahre braucht. Rechtsunsicherheiten sind dabei vorprogrammiert.

Das Webinar greift dies auf und gibt Hinweise sowie Gestaltungsvorschläge für die Praxis.
Themenübersicht

Grundlagen der umsatzsteuerlichen Organschaft
·          Was bedeutet die Organschaft eigentlich in der Praxis?
·          Die Beteiligten - Natürliche Personen, Personen- und Kapitalgesellschaften
·          Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
-       Finanzielle Eingliederung
-       Organisatorische Eingliederung
-       Wirtschaftliche Eingliederung
 
Konsequenzen der umsatzsteuerlichen Organschaft
·          Umsätze innerhalb des Organkreises
·          Besonderheiten der Rechnungsstellung
·          Der Vorsteuerabzug (Segen, Fluch, Chance)
·          Die Organschaft und die Holding
·          Die Organschaft und der Binnenmarkt
·          Die nachträglich entdeckte Organschaft
 
Die Organschaft in der Rechtsprechung und Zukunft
·          Ausgewählte Rechtsprechung des EuGH und BFH in den letzten Jahren
·          Ausblick auf Gesetzesänderungen (Jahressteuergesetz 2026)