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Die Familiengesellschaft als Gestaltungsmodell für Unternehmer und vermögende Privatleute

Mit einer Familiengesellschaft lassen sich eine Reihe von Vorteilen für Unternehmer und vermögende
Privatleute erreichen:
  • Das Familienvermögen kann dauerhaft zusammengehalten werden
  • Die Kinder können frühzeitig in die Verantwortung genommen und an das Geschäftsleben herangeführt werden
  • Durch die Beteiligung an den Erträgen können Grundfreibeträge und Progressionsvorteile ausgenutzt werden, sodass die Gesamtsteuerbelastung durch ein „Familiensplitting“ sinkt
  • Das Studium / die Ausbildung kann aus eigenen (nicht oder allenfalls gering versteuerten) Einnahmen der Kinder bestritten werden – und nicht aus hoch versteuerten Einkünften der Eltern
  • Zukünftige Wertsteigerungen des Familienvermögens werden bei den Kindern realisiert und unterliegen später nicht mehr der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Streitigkeiten im Erbfall oder bei lebzeitigen Schenkungen können durch die Bündelung des Vermögens vermieden werden, indem alle Kinder gleichberechtigt einen Teil von „allem“ erhalten
Gründe genug, sich im Rahmen dieses Beraterseminars mit den Vorzügen einer Familiengesellschaft
sowie den rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen näher zu befassen.
Themenübersicht

1.    Langfristige Nachfolgeplanung mit der Familiengesellschaft unter Ausnutzung von ertragsteuerlichen und schenkungsteuerlichen Vorteilen
2.    Steueroptimierte Übertragung von Vermögen auf die Gesellschaft und Wahl der „richtigen“ Rechtsform
3.    Gestaltungsansatz: Gewerblich geprägte GmbH & Co. KG zur Erhöhung des AfA-Volumens von Bestands-Immobilien
4.    Gestaltungsansatz: GmbH als Familien-Holding und/oder (immobilien-) vermögensverwaltende GmbH (kumulierte Nutzung § 8b KStG, erweiterte Kürzung nach § 9
Nr. 1 S. 2 GewStG i.V.m. den Teilfreistellungen des InvStG)
5.    Klassische Steuerklauseln in Übertragungs- und Gesellschaftsverträgen
6.    Steueroptimierte Beteiligung von Kindern an der Gesellschaft und Gestaltungen zur Verlagerung von Einkünften auf die Kinder
7.    Beachtung der zivilrechtlichen Anforderungen bei der Beteiligung von minderjährigen Kindern an einer Familiengesellschaft (Ergänzungspfleger und Zustimmung durch das Familiengericht erforderlich? Gestaltungsoption Zuwendungspflegschaft)