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Risikomanagementseminar 2026 – Haftungsprävention in der Steuerberaterkanzlei

Für Steuerberater und deren Gesellschaften ist die Haftungsvermeidung und -absicherung von enormer Bedeutung, denn das in der Praxis übliche „umfassende steuerliche Dauermandat mit Lohnbuchführung“ birgt große Haftungsgefahren. Der Mandant erwartet hier – ungefragt – eine „Rundumbetreuung“ nicht nur in steuerrechtlicher, sondern auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht. Bei hohen stillen Reserven kommt hinzu, dass kleine Unachtsamkeiten – etwa im Zusammenhang mit einer Nachfolgeberatung – zu einem Millionenschaden führen können.
Themenübersicht

Das Risikomanagementseminar 2026 befasst sich daher im Schwerpunkt mit der Haftungsprävention in der Steuerberaterkanzlei.

1.         „Angemessene Versicherungssumme“
2.         Risikobegrenzung beim „umfassenden Steuerberatungsvertrag“
3.         Haftungsgefahren trotz beschränktem Mandat
4.         Verantwortungsbereich bei Einschaltung eines Spezialisten
5.         AAB-Haftungsbeschränkung

Besonderer Vorteil:
Alle Seminarteilnehmer/innen, die auch Inhaber eines aktuellen Fortbildungspasses sind, erhalten einen Nachlass für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Vorausgesetzt wird, dass die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu den attraktiven Vertragskonditionen bei der HDI Versicherung AG abgeschlossen wurde und mit diesem Risikomanagementseminar an insgesamt 40 Stunden Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen wurde. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, erhält der/die Seminarteilnehmer/in einen zusätzlichen Prämiennachlass von 10% auf ihren persönlichen Nettojahresbeitragsanteil.
 
 
Referent:
Michael Brügge, Rechtsanwalt (HDI Versicherung AG)
Langjähriger Experte für die Abwehr von Regressansprüchen gegen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Mitautor des Standardwerks „Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für RA, StB, WP und Notare“ (3. Auflage, Beck-Verlag, 2021).