LIVE-WEBINAR
Donnerstag
10 | 12 | 26
von 09:00 - 13:00 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- RA FAStR/FAStrR Dr. Jens Bosbach
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
190,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Beratung und Kontakt
Sarah Ostrowski
Tel. 02203 993215ostrowski@stbverband-koeln.de
Steuerliche Korrekturerklärungen Unternehmen und Individuen - wie vermeidet man strafrechtliche Sanktionen
Steuerliche Korrekturerklärungen – so vermeiden Sie strafrechtliche Sanktionen bei Mandant und Berater
Ein Fehler in der Steuererklärung ist schnell passiert. Ob daraus eine bloße Korrektur oder ein Strafverfahren wird, hängt oft an einer Weichenstellung. Entscheidend ist, ob Sie die Lage richtig einordnen, bevor die Erklärung abgegeben wird. Auch Ihre eigene Rolle als Berater spielt dabei eine Rolle.
Dr. Jens Bosbach (Fachanwalt Steuerrecht und Fachanwalt Strafrecht mit über 20 Jahren Erfahrung) zeigt Ihnen, worauf es bei Korrekturerklärungen für Unternehmen und Privatpersonen ankommt, und zwar aus der Beratungs- und Verteidigungspraxis. Ausgangspunkt ist ein praktischer Fall.
Darum lohnt sich Ihre Teilnahme
- Sie unterscheiden sicher zwischen Berichtigungspflicht nach § 153 AO und strafbefreiender Selbstanzeige nach § 371 AO.
- Sie wissen, welche Frist läuft und welche Verjährung gilt. Sie erkennen, wann es zu spät ist oder wann „Nachbessern" die Lage verschlimmert.
- Sie lernen typische Konstellationen vorsätzlicher, leichtfertiger und fahrlässiger Fehler und den jeweils passenden Weg kennen.
- Sie erfahren, was nach Tatentdeckung geschieht: Anfangsverdacht, Durchsuchung, Beschlagnahme und das Spannungsfeld zwischen Steuerstraf- und Besteuerungsverfahren.
- Sie nehmen konkrete Checklisten und Handlungsschritte für die nächste Mandantensituation mit, damit Sie im Gespräch mit dem Mandanten den richtigen Kompass haben.
Warum der Steuerberater das wissen muss
- Mandanten fragen zuerst Sie, wenn sie einen Fehler bemerken. Ihre erste Reaktion prägt den weiteren Verlauf.
- Eine falsch aufgesetzte Korrektur kann die Strafbefreiung verspielen. Das kann Ihren Mandanten teuer zu stehen kommen und Sie in Haftungs- und Ermittlungsrisiken ziehen.
- Wer die Grenzen kennt, kann Mandanten gezielt, lösungsorientiert und effektiv beraten
Praxis statt Paragrafenreiterei: Der Vortrag ist fallbasiert aufgebaut. Sie erhalten konkrete Beispiele und Entscheidungswege aus der Mandatspraxis, die Sie direkt in Ihrer Kanzlei anwenden können.
Referent: Dr. Jens Bosbach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Themenübersicht
1. Einstieg: Warum Korrekturen so riskant sind
- Beispielsfall
- Welche Normen im Raum stehen: § 153, § 371, § 378 AO, § 261 StGB
2. Handlungsoptionen vor Tatentdeckung
- Vorsätzliche Falscherklärung oder Unterlassung vor und nach der Veranlagung
- Leichtfertige und fahrlässige Fehler
- Abgrenzung § 153 AO und § 371 AO
- Fristen, steuerliche und strafrechtliche Verjährung, Konsequenzen
- Typische Praxisfälle wissentlicher Falscherklärungen und aktuelle BGH-Rechtsprechung
- Ausblick: künftige gesetzliche Neuregelung
3. Handlungsoptionen nach Tatentdeckung
- Ermittlungsverfahren: Einleitung und Anfangsverdacht
- Vorfeldermittlungen, Telekommunikationsüberwachung, Durchsuchung und Beschlagnahme (Fallbeispiel Gastro)
- Verteidigungsziele
- Spannungsfeld Steuerstraf- und Besteuerungsverfahren
4. Checkliste für die Kanzleipraxis
- Wann Abgabeverpflichtungen bestehen und worauf bei Steuer-, FG- und Strafverfahren zu achten ist
- Wann ein Strafverteidiger hinzuzuziehen ist
5. Diskussion und Fragen