Seminar

LIVE-WEBINAR: Umsatzsteuer in der Reisebranche – Gesetzliche Regelungen und Anpassung des UStAE zu Reiseleistungen

Die Tourismusbranche macht gut 3,9 % der gesamten Bruttowertschöpfung der deutschen Volkswirtschaft aus. Damit leistet sie einen höheren Beitrag als der Maschinenbau oder gar der Einzelhandel. Umsatzsteuerlich sind Akteure der Reisebranche und
ihre steuerlichen Berater mit einigen Sonderregelungen und aktuellen Rechtsänderungen konfrontiert.

Das Seminar führt Sie umfassend in die umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen ein. Im Besonderen werden folgende aktuelle Änderungen behandelt:

  • Anwendung der Sonderregelung auch für den B2B-Bereich (mit Wirkung ab dem 18. Dezember 2019),
  • Aufhebung der Gesamtmargenbildung (mit Wirkung ab dem 01. Januar 2022),
  • Umfänglicher überarbeiteter Umsatzsteuer-Anwendungserlass (BMF-Schreiben vom 24. Juni 2021).

Neben den Grundlagen und den Neuregelungen sind auch praxistaugliche Handlungsempfehlungen,typische Abgrenzungsfragen und die flankierenden Leistungen etwa von Tickethändlern und Busunternehmern Gegenstand des Seminars.
Themenübersicht

1. Einführung
• Überblick über die Vorschrift
• Entwicklung / Entstehung der Vorschrift
• Unionsrechtliche Grundlage
• Organisation der Tourismuswirtschaft

2. Rechtslage ab dem 18.12.2019 für B2B-Umsätze
• Unzureichende Harmonisierung
• EuGH: Unzulässige Einschränkungder Sonderregelung
• Reaktion des deutschen Gesetzgebers: Neuregelung des § 25 UStG
• B2B-Umsätze / Kettengeschäfte

3. Voraussetzung, § 25 Abs. 1 UStG
• Allgemeines
• Reiseleistungen
• Reisevorleistungen
• Eigenleistungen
• Gemischte Reiseleistungen
• Marge
• Vermittlung
• Ort der Leistung

4. Steuerbefreiung der Reiseleistung, § 25 Abs. 2 UStG
• Voraussetzungen der Steuerbefreiung
• Nachweis der Steuerbefreiung

5. Margenbesteuerung, § 25 Abs. 3 UStG
• Ermittlung der Marge
• Einzelmarge vs. Gesamtmarge
• Vereinfachungsregelungen
• Einzelfälle
• Änderung ab 01.01.2022

6. Vorsteuerabzug, § 25 Abs. 4 UStG
• Ausschluss bei Reisevorleistungen

7. Aufzeichnungspflichten, § 25 Abs. 5 UStG

8. Aktuelle Anpassung des UStAE
• BMF-Schreiben vom 24.06.2021

9. Handlungsempfehlungen