Seminar

Aktuelles zum Insolvenzrecht

Das Auslaufen der COVID-19-Erleichterungen zum 31.12.2021 führt zu deutlich mehr vollstreckbaren Beträgen. Mit der Einführung des StaRUG ist auch das Finanzamt mit steuerlichen Forderungen an einer außergerichtlichen Sanierung beteiligt. Die steuerlichen Folgen sind teilweise noch klärungsbedürftig und werden im Vortrag thematisiert. Auch die Änderung der insolvenzrechtlichen Eigenverwaltung ist neben redaktionellen Änderungen umfangreicher Natur. Darüber hinaus wurde nunmehr der § 55 Abs. 4 InsO um die vorläufige Eigenverwaltung erweitert. Die Anwendung hierzu ist nicht abschließend geklärt und wird im Fachschrifttum unterschiedlich bewertet. Im Vortrag werden die verschiedenen Lösungsansätze erörtert. Abschließend findet sich die aktuelle BFH- und BGH-Rechtsprechung mit Sanierungsbezug im Vortrag wieder – jeweils eingebettet in praxisrelevante Beispiele.
 
Als Dozent / Referent konnte Herr Oberregierungsrat und Diplom Finanzwirt Holger Busch gewonnen werden. 

Er leitet das Referat für Vollstreckung, Stundung, Erlass und Insolvenzordnung im Landesamt für Steuern in Koblenz und ist landesweiter Ansprechpartner für die Vollstreckungs- und Veranlagungsstellen der Finanzämter bei Fragen zum Vollstreckungs- und Insolvenzrecht. Daneben ist er in verschiedenen Bundesarbeitsgruppen der Finanzverwaltung mit Bezug auf das Vollstreckungs- und Insolvenzrecht tätig. An der Handwerkskammer Koblenz unterrichtet er Steuerrecht sowie Bilanzsteuerrecht. Daneben hält er Vorträge zu Themen der Insolvenzordnung an der Bundesfinanzakademie Brühl/Berlin, bei verschiedenen Rechtsanwaltskammern und für die Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung. Holger Busch ist durch insolvenzrechtliche Veröffentlichungen für verschiedene Verlage ausgewiesen, Autor von Insolvenzrecht und Steuern visuell und Mitherausgeber der Zeitschrift InsbürO.

Der Vorstand des Arbeitskreises Sanierung und Restrukturierung lädt vor dem Beginn des Seminars um 14.00 Uhr außerdem zu  Neuwahlen zum Vorstand des Arbeitskreises ein.
Nach § 8 der Geschäftsordnung sind Neuwahlen zum Vorstand des Arbeitskreises alle vier Jahre durchzuführen. Die Mitglieder des Arbeitskreises können bereits vorab schriftliche Wahlvorschläge zum Vorsitz und zu den beiden Stellvertretern/Stellvertreterinnen unterbreiten. Diese sind zu senden an: mitglieder@stbverband-koeln.de.
*Die Teilnahme an diesem Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater Restrukturierung und Unternehmensplanung von 3,5 Zeitstunden geeignet.



Themenübersicht

  • Billigkeitsmaßnahmen und Vollstreckung wegen Covid-19-Spezial und die – insolvenzrechtlichen - Folgen für 2022
  • Hinweise zum Katastrophenerlass
  • StaRUG aus Sicht der Finanzverwaltung
  • Die neue Eigenverwaltung
  • Das SanInsFoG und der neue § 55 Abs. 4 InsO mit Beispielen
  • Aktuelles zur umsatzsteuerlichen Organschaft in der Insolvenz
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzrecht und Insolvenzsteuerrecht mit Sanierungsbezug