Seminar

Bezirksvorstandswahl Bonn

Themenübersicht

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Wahl eines Wahlleiters
  3. Wahl der/des Bezirksvorsitzenden
  4. ggf. Nachwahl eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin

Mit Wirkung zum 30. Juni 2021 ist der bisherige Vorsitzende des Bezirksvorstands Bonn, StB Dipl.-Kfm. Harald Patt, aus dem Bezirksvorstand auf eigenen Wunsch ausgeschieden.
 
§ 12 Abschn. 3 Nr. 5 der Verbandssatzung sieht für diesen Fall vor, dass ein Nachfolger zu wählen ist.
 
Wir weisen der guten Ordnung halber darauf hin, dass für die Bezirksmitgliederversammlung nur Mitglieder des Bezirks Bonn zugelassen sind.
 
Wahlvorschläge können schriftlich mit beigefügtem Revers bzw. mündlich in der Versammlung unterbreitet werden. Kandidieren können nur Verbandsmitglieder, die ihre berufliche Niederlassung im Bezirk Bonn unterhalten. Sollten benannte Kandidaten bei der Versammlung nicht persönlich anwesend sein, muss zur Wirksamkeit der Kandidatur die schriftliche Einverständniserklärung zur Wahl und zur Annahme der Wahl vor Beginn der Versammlung vorliegen.
 
Zur organisatorischen Vorbereitung bitten wir Sie, sich bis spätestens zum 23. September 2021 anzumelden.
 
Mit kollegialen Grüßen
 
gez.: RA Dominik Scheuerer
   - Hauptgeschäftsführer -
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