Seminar

LIVE-WEBINAR: Jahresabschluss 2021

Ausgehend von den handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften werden im Seminar schwerpunktmäßig die speziellen steuerlichen Ansatz-, Bewertungs- und Wahlrechtsvorbehalte erörtert. Diese Überlegungen sollen aufzeigen, dass Wertansätze in der Handelsbilanz regelmäßig nicht mit den Wertansätzen in einer separat aufzustellenden Steuerbilanz kongruent sind. Da keine Pflicht zur Erstellung einer Steuerbilanz existiert, dienen diese Erkenntnisse dazu, eine zutreffende Überleitungsrechnung aufzubauen. Auch die im Rahmen des Projektes E-Bilanz an die Finanzverwaltung zu übermittelnden Datensätze folgen dieser Denkweise.

Im Einzelnen werden anhand von konkreten Fallbeispielen Ansatz und Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen und Schulden besprochen. Die besondere Pandemiesituation findet dabei selbstverständlich Berücksichtigung.

Die Erörterung und Problematisierung der einzelnen Bilanzpositionen lehnt sich dem handelsrechtlichen Gliederungsschema einer aufzustellenden Schlussbilanz (§ 266 HGB) an. Aktuelle Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechungsgrundsätze und diesbezügliche Verlautbarungen der Finanzverwaltung werden beachtet. Aussagen zu den außerbilanziellen Hinzu- und Abrechnungen, die den Steuerbilanzgewinn zum steuerlichen Gewinn fortschreiben sowie Gestaltungsmöglichkeiten runden das Seminar ab.


Themenübersicht

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände
  2. Grund und Boden und Gebäude, Bauten auf fremden Grundstücken
  3. Aufwandsverteilungsposten
  4. Technische Anlagen, Maschinen, Betriebsvorrichtungen
  5. GWG / Sammelposten
  6. Geleistete Anzahlungen
  7. Anlagen im Bau
  8. Beteiligungen
  9. Vorräte
  10. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  11. Rechnungsabgrenzungsposten
  12. Rückstellungen
  13. Erhaltene Anzahlungen
  14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen