Seminar

LIVE-WEBINAR: Gesellschafter-Geschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige im Fokus der Deutschen Rentenversicherung

Für GmbH-Geschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige gibt es keine speziellen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht. Im § 7 Abs. 1 SGB IV existieren hierzu nur eine allgemeine Aussage: „Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Die Weisungsunabhängigkeit des GmbH-Geschäftsführers lässt sich vor allem anhand der Kapitalbeteiligung einschätzen. Dies ist mit Abstand das wichtigste Kriterium. Handelt es sich bei dem Geschäftsführer um einen Mehrheitsgesellschafter (Inhaber von mehr als 50 % der Geschäftsanteile), der sich Weisungen faktisch selbst geben kann, so ist dieser regelmäßig nicht sozialversicherungspflichtig.
Unter Umständen kann auch schon eine geringere Kapitalbeteiligung ausreichen, nämlich dann, wenn der geschäftsführende Gesellschafter über eine im Gesellschaftsvertrag festgeschriebene Sperrminorität verfügt, die sich darauf erstreckt, ihm nicht genehme Weisungen hinsichtlich Zeit, Dauer, Umfang und Ort der Tätigkeit zu verhindern (so genannte „umfassende Sperrminorität“). Dies muss allerdings ausdrücklich geregelt werden.
 
Letztendlich bleibt es der Rechtsprechung überlassen, entsprechende Kriterien zur Einordnung von GmbH-Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen zu definieren. Dieses Seminar berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und ermöglicht Ihnen eine fundierte Voreinschätzung hinsichtlich einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung dieser Personengruppen.
Themenübersicht

Gesellschafter – Geschäftsführer (GmbH)
  • Problemstellung
  • Selbstständige oder nicht selbstständige Tätigkeit
  • Kapitalbeteiligung als Indiz der „Weisungsgebundenheit“
  • Umfassende „exklusive“ Sperrminorität
  • Fachkenntnisse und familiäre Beziehungen (BSG 29.08.2012)
  • Treuhandverhältnisse
  • Überprüfung der Sozialversicherungspflicht im Antragsverfahren
  • Indizien für selbstständige / nichtselbstständige Tätigkeit
  • Blick auf Urteile zum Thema
 
Mitarbeitende Familienangehörige
  • Beschäftigung als Grundlage der Versicherungspflicht
  • Abgrenzung zur familienhaften Mithilfe
  • Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit
  • Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt zwischen Angehörigen
  • Beschäftigung anstelle einer fremden Arbeitskraft
  • Angemessenes Arbeitsentgelt
  • Dokumentation (Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Tätigkeit usw.)